Herr Mirbach hat mit der Unterzeichnung des Beitritts der Gemeinde zur gewog mbH und der Übertragung von 71 Wohnungen an die von Kleinmachnow beherrschte Wohnungsgesellschaft am 14. Dezember nur zwei Tage vor Ende der Frist des Bürgerbegehrens gegen den Beitritt nicht nur den Bürgerwillen missachtet: Es war auch für ihn absehbar, dass das zweite Bürgerbegehren ausreichend Unterschriften sammeln wird, um das Quorum von etwa 1050 Unterschriften zu erreichen. Schließlich haben wir am Montag, dem 17. Dezember 2018, fast 2100 Unterschriften abgegeben (PNN und MAZ berichteten). Die Verwaltung prüft noch, ein Ergebnis haben wir noch nicht.
Nein, Herr Mirbach hat auch gegen seine eigenen Zusicherungen, die Füße still zu halten und keine vollendeten Tatsachen zu schaffen, verstoßen. (Es ist zwar schon vorauszusehen, dass er sich darauf berufen wird, diese Zusicherung habe er nur für das erste Bürgerbegehren abgegeben… den Anschein, auch bis zu einem Ergebnis des zweiten Bürgerbegehrens keine vollendeten Tatsachen zu schaffen, hat er aber immer gegeben.) Dass er sich so kurz vor Ende des zweiten Bürgerbegehrens ohne dies anzukündigen mit dem Kleinmachnower Bürgermeister und der Nuthetaler Bürgermeisterin beim Notar trifft, um den Vertrag zu besiegeln, ist ein Vertrauensbruch sondergleichen.
Auch vollendete Tatsachen können falsch sein
Die Initiatoren und Unterstützer des zweiten Bürgerbegehrens werden jetzt aber nicht, wie es sich Herr Mirbach vielleicht wünscht, beidrehen – nicht mit dem Ergebnis der Unterstützung von fast 20 % der Wahlberechtigten Michendorfs! So kann es weitergehen: