Auf Antrag der fünf Gemeindevertreter Hartmut Besch, Peter Pilling, Petra van Dorsten, Volker-Gerd Westphal und Volker Wiedersberg (wir berichteten) wird nun eine Sonder-GVV stattfinden. In dieser geht es um die Art und Weise der Bewertung des ersten Bürgerbegehrens gegen die Übertragung der Grundstücke der Gemeinde auf die gewog mbH.
Auf der Tagesordnung stehen die Anträge der Fraktionen AG SPD/DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zur Aufhebung des Beschlusses 186/2018, der das erste Bürgerbegehren für unzulässig erklärte und des zur Aufhebung des Beschlusses 136/2018, mit dem der Beitritt zur gewog besiegelt wurde.
Der Bürgermeister hat zur Bewertung der Zulässigkeit des ersten Bürgerbegehrens ein rechtsanwaltliches Gutachten eingeholt, welches zu dem Ergebnis kommt, dass das erste Bürgerbegehren unzulässig war. Man könnte ja fast meinen: was sei anders zu erwarten gewesen… Aber: interessant ist das Gutachten tatsächlich aus zwei Gründen: Weiterlesen